Kosten einer barrierefreien Website
Wie viel kostet eine barrierefreie Website? Als Agentur für barrierefreie Websites können wir Ihnen hier einen Überblick über die möglichen Kosten für die Umsetzung eines barrierefreien Internetauftritts verschaffen. Eine konkrete Auskunft, wie viel es Sie kosten wird Ihre individuelle Website barrierefrei/barrierearm zu gestalten, werden Sie hier nicht finden.
Vielleicht sind Ihnen bereits Preisangaben zur „Analyse der Barrierefreiheit“ begegnet – zum Beispiel, dass eine grobe Einschätzung des Ist-Zustands zwischen 600 und 1.200 Euro kosten kann. Für eine umfassende Analyse werden mitunter sogar 5.000 bis 10.000 Euro veranschlagt.
Die folgenden Punkte sollen verdeutlichen, warum solche pauschalen Aussagen oftmals problematisch, wenn nicht sogar falsch – in jedem Fall aber unprofessionell sind.
Was kostet eine barrierefreie Website?

Kostenfaktor 1: Was muss (oder kann) umgesetzt werden?
Bevor Sie überhaupt an eine Analyse des Ist-Zustands der Barrierefreiheit auf Ihrer Website denken, sollte erst das “Warum?” geklärt werden.
Sind Sie dazu verpflichtet, eine barrierefreie Website anzubieten? Diese Frage ist deswegen ein Kostenfaktor, da die Gesetzeslage maßgeblich den Grad der Barrierefreiheit und damit entsprechend den Aufwand bestimmt.
- Staatliche Einrichtungen und Behörden fallen unter die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese stellt die höchsten Anforderungen an eine barrierefreie Website.
- Privatwirtschaftliche Unternehmen fallen nur unter bestimmten Bedingungen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab Juni 2025 gilt.
Achtung: Rund um das Thema Barrierefreiheit kursieren viele pauschale Aussagen, die schnell Verunsicherung auslösen können. Tatsächlich ist nicht jedes Unternehmen verpflichtet, eine barrierefreie Website anzubieten – und selbst bei einer gesetzlichen Verpflichtung gelten in bestimmten Fällen Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen oder bei Behörden der “unverhältnismäßig hohe Aufwand gem. § 5”.
Kostenfaktor 2: Analyse der Website
Die Analyse der Barrierefreiheit Ihrer Website ist logischerweise nur dann notwendig, wenn Sie keinen kompletten Relaunch der Website planen, sondern nur einzelne Elemente “ausbessern” wollen. Wenn die Frage nach Relaunch oder Nachbessern noch nicht geklärt ist, kann eine Analyse ebenfalls Abhilfe schaffen.
Auch hier hängt der Aufwand der Analyse von der individuellen Zielsetzung ab – nach welchen Standard/welcher Gesetzeslage wird geprüft und welche spezifischen Funktionen sind auf der Website vorhanden?
Einige Dienstleister nennen den Umfang der Unterseiten als Kostenfaktor bei der Analyse. Aus unserer Erfahrung ergibt es wenig Sinn, bspw. jeden einzelnen Blogbeitrag zu prüfen. Eher sollte die Website ganzheitlich unter die Lupe genommen werden, aufgeteilt in Contentkategorien und Websitefunktionen.
Als Agentur für barrierefreie Websites möchten wir Sie insbesondere vor Panikreaktionen auf “drohende Strafen” bewahren. Viele Dienstleister werben bei der Analyse immer wieder damit, so schnell wie möglich einen Website-Check durchzuführen, um möglichen gesetzlichen Konsequenzen vorzubeugen.
„Every website that operates in Germany must comply with the German BITV and European EN 301549 accessibility legislations, or else is subject to fines and accessibility-related lawsuits“ – Beispielsweise ist diese Aussage von accessibilitychecker.org nicht nur irreführend, sondern schlichtweg falsch.
Wir empfehlen Ihnen, sofern überhaupt nötig, die Analyse des Ist-Zustandes der Barrierefreiheit Ihrer Website auf Projektebene anzugehen. Das heißt, dass die Analyse und Umsetzung aus einer Hand oder in Koordination mit den entsprechenden Dienstleistern erfolgen.
Kostenfaktor 3: Umfang der Website
Größer bedeutet nicht immer teurer – hier muss man deutlich zwischen den Kernfeatures unterscheiden, welche eine Website barrierefrei zugänglich machen.
- Eine barrierefreie Navigation (Bedienbarkeit durch die Tastatur) muss nur einmal programmiert werden. Ob darin nun 5 oder 20 Unterseiten verortet sind, spielt meist keine Rolle. Tastaturzugänglichkeit bei Akkordeon-Elementen muss stattdessen gesondert betrachtet werden und individuell programmiert werden.
- Ähnlich verhält es sich mit farblichen Verläufen. Sofern einmal die CI in einem Styleguide (Link coming soon) für die Programmierung definiert wurde, kann dieser auf beliebig viele Unterseiten angewendet werden.
- Bei Kontrasten sieht das BITV und auch das BFSG auf den meisten Unterseiten ein Farbverhältnis im 3:1 Kontrast vor. Dennoch müssen im Styleguide die unterschiedlichen Kategorien beachtet werden (Startseite, Blog, Produktpage, etc.). Je mehr Kategorien, umso vielschichtiger wird der Styleguide.
- Eine barrierefreie Schriftgröße liegt meist bei mindestens 16 px. In erster Linie sollte die Schrift aber relativ und skalierbar gestaltet sein. Nach der BITV 2.0 gibt es zusätzliche Sonderregelungen für bspw. die Startseite einer Website, welche eine einstellbare Schriftgröße vorschreibt. Der Aufwand skaliert also auch hier mit den Anforderungen an eine barrierefreie Website und nicht zwingend mit dem Umfang.
- Arria-Attribute wie Labels für die Kompatibilität für Screenreader-Tools müssen individuell pro Unterseite und Websitefunktion festgelegt werden. Buttons und Icons sollen nicht nur erkannt, sondern auch deren Funktion vorgelesen werden, Interaktionsmöglichkeiten und der Status (geschlossen oder geöffnet) eines aufklappbaren Feldes müssen erkennbar sein.
Entscheidend ist also nicht zwingend die Anzahl der Unterseiten einer barrierefreien Website. Vielmehr sind die Kostenfaktoren in der Komplexität der Funktionen einer Website verankert.
Die Kosten einer barrierefreien Website im Überblick
Die nachfolgenden Angaben zu den Kosten sind aufgeschlüsselt zwischen einem barrierefreien Update einer bereits bestehenden Website vs. einem gesamthaften (Re-)Launch der Website.
Die angegeben Kostenkorridore dienen lediglich als Orientierung, da pauschale Preisangaben bei individuellen Websites schlicht nicht möglich sind. Je nach Gesetzeslage und den individuellen Anforderungen können die Preise auch stark von den angegebenen Korridoren abweichen.
| Barrierefreies „Update“ | (Re-)Launch | |
|---|---|---|
| 1) Analyse der Website | Kostenlose Optionen: Analyse-Toos wie Lighthouse sind im Chrome-Browser integriert und damit kostenlos. KI-Tools im Jahresabo: KI-Audit-Tools werden in der Regel als Jahresabo angeboten und können 1.200,– € bis 2.000,– € / Jahr kosten. Dienstleister: Spezialisierte Dienstleister kalkulieren häufig nach der Anzahl der Unterseiten und der Komplexität der Website (Webshop vs. informative Website). Für einen einmaligen Check samt Reporting können Kosten zwischen 5.000,– € und 10.000,– € anfallen. | Bei einem kompletten (Re-)Launch einer Website ist eine Analyse des Status quo der Barrierefreiheit hinfällig. |
| 2) Konzeption der Website | Sowohl beim Update von barrierefreien Elementen auf einer bestehenden Website als auch bei einem Relaunch der Website bedarf es einer durchdachten Konzeption. Hier ist der Preiskorridor stark abhängig von den individuellen Funktionen, von der Aufteilung der Unterseitenkategorien und letztendlich von den individuellen Anforderungen des Kunden. Weitere Aspekte wie SEO können den Preisrahmen ebenfalls beeinflussen. Daraus ergibt sich ein Korridor zwischen 5.000,– € und 15.000,– €. | |
| 3) Gestaltung | Das Ausmaß barrierefreier Updates im Design der Website hängt stark von den Anforderungen und von dem Status quo ab. Deswegen können keine vorläufigen Angaben zum Kostenkorridor gemacht werden. | Je nach der Anzahl der Unterseitenkategorien und der (gesetzlichen) Anforderungen an die visuelle Barrierefreiheit der Website kann die Erstellung des Styleguides zwischen 10.000,– € und 20.000,– € kosten. |
| 4) Programmierung | Da jede Website unterschiedlich ist und neben dem Seitenumfang auch die individuellen Funktionen eine variable darstellen, lässt sich bei der Programmierung von barrierefreien Elementen oder der gesamten barrierefreien Website kein Kostenkorridor benennen, ohne ein detailliertes Briefing vorliegen zu haben. | |
| 5) Leichte Sprache | Für die Übersetzung eines Texts in Leichte Sprache mit etwa 1.800 Zeichen können so Kosten zwischen 250,– € und 500,– € pro Text anfallen. | |
| 6) Videos in Gebärdensprache | Die Kosten für barrierefreie Inhalts-, Navigations- oder Erklärvideos in Gebärdensprache variieren je nach Anzahl der übersetzten Wörter und der Länge der Videos. Ein Video mit 250 bis 400 Wörter und einer Länge von 5 bis 8 Minuten kann zwischen 750,– € und 1.500,– € kosten. | |
| 7) Barrierefreie Grafiken/Bilder | Vorgaben zu Kontrast, Farbe und Schriftgröße gelten auch bei Grafiken und Bildern. Bei der Erstellung variiert der Aufwand je nach (gesetzlicher) Vorgabe sowie Komplexität und Anzahl der Elemente. Daher ist der Preiskorridor nur individuell bestimmbar. | |
| 8) Einstellen von Websiteinhalten | Das Einstellen von Websiteinhalten ist im Voraus nicht kalkulierbar, da neben Texten, Bildern und Videos auch Fremdsprachen oder das Einstellen von Leichter Sprache berücksichtigt werden muss. | |
| 9) Übergabe und Workshop | Ein Workshop, ein Guide und/oder ein Video-Tutorial zur Pflege der Website/der barrierefreien Webstilelemente kann 2.000,– € bis zu 3.500,– € kosten. | |
Wenn Sie eine barrierefreie Website umsetzen möchten und Fragen zu den damit verbundenen Kosten haben, beraten wir Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Dienstleisterkosten: Woran erkenne ich gute Spezialisten und Dienstleistende für digitale Barrierefreiheit?
Die Auswahl der richtigen Agentur oder Dienstleister ist ein entscheidender Faktor für eine barrierefreie Website – nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell. Doch woran können Sie erkennen, ob jemand wirklich Expertise mitbringt oder nur auf den Zug der Barrierefreiheit aufspringt?

- Suchen Sie das Gespräch – Erfahrung und Wissen schlägt Zertifikat!
Zertifizierungen wie „IAAP CPACC“ oder „BITV-Tester“ klingen gut – entscheidender ist jedoch die praktische Erfahrung. Hat die Agentur bereits barrierefreie Projekte umgesetzt? Wie reagieren Dienstleister auf Ihre Anfrage? Werden die richtigen Fragen gestellt?
Schon im ersten Beratungsgespräch zeigt sich, ob das Thema barrierefrei Website verstanden wird. Denn zwischen dem Abarbeiten der WCAG-Anforderungen und der tatsächlichen Umsetzung mit Sinn und Verstand liegen Welten.
- Ganzheitliches Denken
Gute Dienstleistende denken nicht nur technisch, sondern auch konzeptionell mit: Sie hinterfragen die Navigation und den Aufbau der Website, Kontraste, Inhalte und Bedienbarkeit gleichermaßen.
Achten Sie darauf, ob Ihr Briefing richtig verstanden und auch kritisch hinterfragt wird. Professionelle Agenturen schlagen pragmatische Lösungen vor, statt nur Checklisten abzuarbeiten.
- Teamwork statt Blackbox
Professionelle Dienstleistende holen Sie mit ins Boot! Entwicklung, Redaktion, Design. Sie liefern nicht nur Ergebnisse, sondern begleiten auch bei der Umsetzung.
In professionellen Agenturen haben Sie einen festen Online Marketing Manager als Ansprechpartner. Ihnen werden die Next Steps kommuniziert und Sie werden aktiv über den Projektfortschritt informiert – und zwar so, dass auch Nicht-Programmierer verstehen, worum es geht.
- Pauschale Angebote sind eine Redflag!
Finger weg von Pauschalangeboten ohne wirkliche Zielsetzung! Gute Anbieter erklären, welche Leistungen genau benötigt werden. Sie begründen, warum gegebenenfalls Mehrkosten entstehen und führen die angebotenen Positionen strukturiert und logisch auf.
Warum eine barrierefreie Website sinnvoll ist
Auch wenn Sie gesetzlich nicht zur Umsetzung einer barrierefreien Website verpflichtet sind, möchten wir Sie dennoch ermutigen, sich mit den Vorteilen digitaler Barrierefreiheit auseinanderzusetzen.

Barrieren im Internet haben die gleiche Wirkung wie Hindernisse auf der Straße: Fehlende Tastatursteuerung ist wie eine Treppe ohne Rampe. Ein unstrukturierter Seitenaufbau fühlt sich an wie ein Gehweg ohne Leitstreifen. Und ein Video ohne Untertitel bleibt für viele ebenso unverständlich wie eine Bahnhofsdurchsage für Gehörlose.
Eine barrierefreie Website schafft Abhilfe. Nicht nur für Menschen mit Behinderung oder temporären Einschränkungen, sondern auch für ältere User, für Menschen mit Leseschwächen oder mangelnden Sprachkenntnissen. Sie sorgt dafür, dass digitale Inhalte zugänglich, verständlich und nutzbar sind.
Für wen ist eine barrierefreie Website überhaupt Pflicht?
1. Regelung für Unternehmen und Dienstleister
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowohl für Hersteller von bestimmten Produkten als auch für Anbieter von Dienstleistungen:
Produkte wie Computer, Smartphones, Tablets oder internetfähige Fernseher müssen künftig barrierefrei bedienbar sein. Entscheidender für viele Unternehmen ist jedoch der Dienstleistungsbereich – denn hier greift das BFSG besonders breit.
Zu den betroffenen Dienstleistungen zählen: Bank- und Finanzdienste, Kommunikationsdienste, Personenbeförderung im Fernverkehr und Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr.
Letzteres ist für viele besonders relevant, denn darunter fallen neben klassischen Online-Shops auch Terminvereinbarungen und Reservierungssysteme. Alles, was in einer geschäftlichen Transaktion mit dem Kunden mündet, muss barrierefrei nutzbar sein.
Wichtig zu wissen: Das BFSG greift nur unter bestimmten Bedingungen – nicht jedes Unternehmen ist automatisch betroffen. Ob eine Verpflichtung vorliegt, klären die offiziellen Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes.
2. Regelung für Öffentliche Stellen und Behörden
Seit dem 25. Mai 2019 ist die aktualisierte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Kraft. Sie verpflichtet Websites, mobile Apps und digitale Anwendungen öffentlicher Stellen zu umfassender Barrierefreiheit. Als öffentliche Stelle zählen neben Behörden von Bund und Länder auch Institutionen und Einrichtungen, welche über 50 % vom Staat gefördert werden.
Auch intern genutzte Systeme wie Intranets oder Verwaltungsprozesse müssen laut der BITV 2.0 barrierefrei sein – und zwar für Bundes- und Landesbehörden ebenso wie für Museen oder Bibliotheken.
Fördermöglichkeiten für barrierefreie Websites
Barrierefreiheit kostet – doch es gibt Förderprogramme, die gezielt entlasten sollen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen können davon profitieren. Unter anderem gibt es folgende Förderprogramme:
Landesprogramme wie MID-Digitalisierung (NRW) oder Digitalprämie Berlin bieten zusätzliche Förderungen, teils bis zu 17.000 €.
Integrationsämter fördern barrierefreie Anpassungen, wenn Menschen mit Behinderung im Unternehmen arbeiten.
EU-Förderung (ESF+) unterstützt Barrierefreiheit im Rahmen größerer Inklusionsprojekte.
Wichtig zu wissen: Die Programme sind meist antragsgebunden, erfordern Vorlaufzeit und klare Projektziele. Je nach Fördertopf gelten unterschiedliche Voraussetzungen – wie Beratungspflicht oder Co-Finanzierung.