Agentur für barrierefreie Websites

Wir sind Ihre Agentur für eine barrierefreie Website. Erweitern Sie Ihre Zielgruppe durch Inklusion und fördern Sie die Teilhabe vieler Menschen am digitalen Leben. Wir freuen uns auf Ihr Projekt und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihren barrierefreien Internetauftritt.

Unsere Expertise zeigt sich in der erfolgreichen Umsetzung der Projekte unserer Kunden. Ob Leichte Sprache oder eine barrierefreie Navigation – wie auf der Website klimaschutz-frankfurt.de.

Deshalb ist eine barrierefreie Website wichtig

In erster Linie sollte klar sein, dass eine barrierefreie Website nicht nur für Menschen mit einer Behinderung gedacht ist. Ganz im Gegenteil – mit einer barrierefreien Website werden Informationen im Internet bestmöglich für alle Menschen zugänglich gemacht.

Millionen von Menschen haben keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu Inhalten aufgrund von Barrieren im Internet. Mit einer barrierefreien Website helfen Sie also nicht nur vielen Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, sondern erweitern damit auch Ihre Zielgruppe.

Bevölkerung über 60 Jahre

Laut dem Domgrafieprotal des Bundes und der Länder steigt der Anteil von über 60-Jährigen in der deutschen Bevölkerung bis 2050 auf 38 Prozent. Dies soll nicht pauschal bedeuten, dass Best Ager auf leichte Sprache angewiesen sind oder, dass jeder über 60 eine Lesehilfe benötigt. Trotzdem lassen im Alter bestimmte Fähigkeiten nach. Wie in etwa die Wahrnehmung von Farben und von geringen Kontrasten oder die motorischen Fähigkeiten. 

Ein Kuchendiagramm, welches das voraussichtliche Wachstum des Bevölkerungsanteils über 60 Jahren in Deutschland zeigt. 2014 waren es 27 Prozent. 2030 rechnet man mit 35 Prozent und 2050 mit 38 Prozent.
Anteil der Personen ab 60 Jahren der Gesamtbevölkerung in Deutschland – Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Menschen mit Behinderung

Bei einer Erhebung des Statistischen Bundesamt 2021 wurden etwa 300.000 Menschen mit einer Sehbehinderung, ca. 1 Million Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung und ca. 700.000 Menschen mit einer zerebralen Störung in Deutschland erfasst. Hinzu kommt eine jährlich schwankende Anzahl an Menschen mit einer temporären Beeinträchtigung.

Ein Kuchendiagramm, das den Anteil der deutschen Bevölkerung mit einer schweren Behinderung zeigt. 9,2 Prozent haben eine schwere Behinderung. Davon 9 haben Prozent eine zerebrale Störung. 12,8 Prozent eine seelische oder geistige Behinderung. 3,8 Prozent eine Seebehinderung.
Anteile schwerbehinderte Menschen am Jahresende 2021 – Statistisches Bundesamt

Mangelnde Sprachkenntnisse oder Lernschwächen

Menschen mit einer Lern- oder Leseschwäche (Dyslexie, Phonologische Legasthenie oder ADHS) profitieren ebenso von einer barrierefreien Website wie Menschen mit mangelnden Sprachkenntnissen. Insbesondere für Migranten gilt das Internet als Tor zur Welt. Das zeigt eine Studie der ARD / ZDF -Medienkommission: „Migranten und Medien 2011″. Demnach nutze die Mehrheit der Migranten in Deutschland bevorzugt deutschsprachige Medien.

Ein Balkendiagramm, welches das Migrationsgeschehen von ausländischen Staatsangehörigen nach Deutschland von 2019 bis 2022 zeigt: 2019 gab es 1.346.640 Zuwanderungen. 2020 994.456, 2021 1.139.504 und 2022 waren es 2.481.833 ausländische Zuwanderer.
Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger nach Deutschland in den Jahren 2019 bis 2022 – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Übrigens: Alle Grafiken sind barrierefrei

Alle verwendeten Grafiken auf dieser Seite sind barrierefrei und entsprechen der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1.

Das bedeutet:

  • Die Textgröße beträgt mindestens 18 pt
  • Der Zeilenabstand beträgt mindestens 1,5 pt
  • Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Fläche beträgt mindestens 4,5:1
  • Das Kontrastverhältnis zwischen Fläche und Hintergrund beträgt mindestens 3:1
  • Die Auswahl der Farben wurde so getroffen, dass Farbenblinde die Farbinformation problemlos wahrnehmen können

Agentur für barrierefreies Webdesign

Koordination von Zeit und Ressourcen für das gesamte Projekt.

Entwicklung der barrierefreien Website und Umsetzung des Designs.

Quality Assurance der Funktionen und Inhalte gemäß den Ansprüchen.

Gestaltung von ansprechenden und zielführenden visuellen Inhalten.

Erstellung und Optimierung von zielgruppengerechten Inhalten.

Verwaltung des Hostings und bei Bedarf langfristige Pflege der Inhalte.

Intuitiv, verständlich und robust – Das ist eine barrierefreie Website

Barrieren im Internet können in vielen Formen auftreten: Fehlende Bildbeschriftungen, unnötig komplizierte Texte, unübersichtliche Navigationsstrukturen oder durch unzureichende technische Optimierung.

Eine barrierefreie Website ist darauf ausgelegt, alle Hindernisse zu beseitigen. Dabei helfen: ein intuitives Design, ALT-Attribute (Bildbeschreibungen) und Bildunterschriften, verständliche Inhalte in Leichter Sprache, ARIA-Attribute für assistive Technologien sowie klare Strukturen. 

So sollen nicht nur Screenreaderfunktionen optimiert werden. Die gesamte Website soll verständlich für Menschen mit Lernschwierigkeiten und mangelnden Sprachkenntnissen, bedienbar für motorisch Eingeschränkte und wahrnehmbar für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung sein. Eine robuste Programmierung trägt andererseits dazu bei, dass die Website auf allen gängigen Endgeräten optimal ausgespielt wird.

Haben Sie alle Faktoren bei der Erstellung Ihrer Website bedacht? 

Alle Vorteile einer barrierefreien Website im Überblick

Mehr Gleichberechtigung und Inklusion

Nicht nur Menschen mit einer Behinderung sind auf inklusive Websites angewiesen. Auch die ältere Bevölkerung sowie Menschen, die von einer Lernschwäche betroffen sind, mit mangelnden Sprachkenntnissen oder unter temporären Einschränkungen leiden, können von Barrieren im Internet betroffen sein.

Eine erweiterte Nutzerbasis für mehr Reichweite

Eine erhöhte Zugänglichkeit bedeutet eine größere Nutzerbasis Ihrer Website. Daraus erschließt sich eine komplett neue Zielgruppe für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung.

Verbesserte User Experience und Usability

Eine übersichtliche Navigation, verständliche Texte und abgestimmte Kontraste: nicht nur Menschen mit Einschränkungen profitieren von einer klaren Struktur und einem sauberen Design.

Rechtlich abgesichert

Laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird ab dem 28. Juni 2025 für einige Unternehmen Barrierefreiheit auf Webseiten zur Pflicht. Eine barrierefreie Website ist damit nicht nur zeitgemäß, sondern auch für die Zukunft gewappnet. 

Corporate Social Responsibility (CSR)

Unternehmen, die barrierefreie Websites betreiben, zeigen gesellschaftliche Verantwortung. Daraus entstehende gesellschaftliche und wirtschaftliche Synergien (Shared Value) können Ihr Unternehmensimage positiv beeinflussen.

Mythos: Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Wer seine Website barrierefrei mache, verbessere damit auch automatisch seine Suchmaschinenoptimierung und damit die Online-Sichtbarkeit: Diese Behauptung liest man häufig im Netz. Das stimmt so pauschal nicht.

Einerseits gibt es Maßnahmen, wo die Reduktion von Barrieren gleichzeitig SEO-Vorteile mit sich bringt, wie z. B. die Bereitstellung einer Sitemap. Andererseits gibt es auch Gegenbeispiele: Eine Webpage in Leichter Sprache kann für einen „verirrten“ Nutzer verwirrend wirken und zu einem Absprung führen, wenn dieser sie nicht einzuordnen weiß. Das ist ein negatives Nutzersignal und schlecht für die SEO.

Zusammengefasst ist es blauäugig zu glauben, dass barrierefrei = gut für SEO heißt. Das ist nicht nur undifferenziert, sondern weckt womöglich auch unrealistische Erwartungen, ganz so, als ob man mit jeder Online-Marketing-Maßnahme direkt zehn Vögel mit einem Korn füttert, und das am besten im Komplettpreis für unter 1.000 €.

Es ist besser, „barrierefrei“ und „SEO“ thematisch zu trennen und die jeweilige Optimierung als separates Projekt anzugehen.

Ist eine barrierefreie Website Pflicht? 

Die Regelung zur Erstellung einer barrierefreien Website variiert je nach Land, Branche und rechtlichen Bestimmungen. Zum Beispiel regelt bisher die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen des Bundes.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit auch für viele Unternehmen in bestimmten Branchen in Deutschland zur Pflicht.

Die Regulierung des BFSG basiert auf den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1), welche von dem World Wide Web Consortium (W3C) ausgearbeitet wurden. Damit setzt die deutsche Gesetzgebung die von den EU-Richtlinien vorgegebenen Bedingungen durch. 

Inzwischen gibt es von dem W3C neue Guidelines: die WCAG 2.2. Diese decken ein noch größeres Spektrum an Empfehlungen ab. Allerdings sind die WCAG 2.2 abwärtskompatibel, was die WCAG 2.1 nicht hinfällig macht.

In anderen Ländern können ähnliche Gesetze oder Richtlinien existieren, welche die Barrierefreiheit von Websites regeln. In den USA dient unter anderem das ADA-Gesetz als Grundlage für die rechtliche Umsetzung einer barrierefreien Website. Auch dann, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt: Es kann dennoch sinnvoll sein, dies umzusetzen.

Wer ist von der Pflicht zu einer barrierefreien Website ab 2025 betroffen?

Ab dem 28. Juni 2025 sind laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit Anbieter von folgenden Dienstleistungen dazu verpflichtet, eine barrierefreie Website zu führen:

  • Bankendienstleistungen
  • Telefon und Messengerdienste
  • Personenbeförderungsdienste
  • Anbieter von Mobilapps für Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
  • E-Books

Falls eine Website der betroffenen Branchen dennoch bis zum 28. Juni 2025 den Kriterien für einen barrierefreien Zugang nicht gerecht wird, drohen hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. 

Die drei Konformitätsstufen einer barrierefreien Website – AA wird verpflichtend

Das WCAG 2.1 unterscheidet zwischen drei Konformitätsstufen, also drei unterschiedliche Bewertungen, einer barrierefreien Website: A, AA oder AAA. Jede der Konformitätsstufen bringt entsprechend andere Anforderungen mit sich.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Anbieter bestimmter Dienstleistungen, die Konformitätsstufe AA auf ihrer Website umzusetzen.

Ihr Weg zur barrierefreien Website mit svaerm

Als Agentur für barrierefreie Websites ist es unser Ziel, Ihre Inhalte im Internet für Menschen unabhängig von individuellen Einschränkungen oder Fähigkeiten bestmöglich nutzbar zu machen. Dabei orientieren wir uns in erster Linie an den gesetzlichen Vorgaben und folgen somit den Empfehlungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

Damit besteht unser Ansatz aus folgenden Faktoren:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Wahrnehmbarkeit: 

Wir gestalten Ihre Website so, dass alle Inhalte für Nutzer wahrnehmbar sind. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, klare Kontraste im Layout und gut lesbare, serifenlose Schriftarten. 

Bedienbarkeit:

Die Funktionen Ihrer Website werden von uns so gestaltet, dass alle Features möglichst unabhängig von der technischen Ausstattung oder Fähigkeiten der Nutzer bedienbar sind.

Dazu gehören beispielsweise über die Tastatur bedienbare Navigationsleisten wie bei unserem Website-Projekt für klimaschutz-frankfurt.de. Hier haben wir mit der Hilfe von ARIA-Markup das Menü barrierefrei zugänglich gemacht.

Verständlichkeit:

Bestehende Inhalte Ihrer Website werden von uns für alle Nutzer verständlich gemacht oder neue Texte für einen barrierefreien Zugang erstellt. Dies umfasst klare und leicht verständliche Sprache sowie eine logische Strukturierung der Informationen. Eine separate Website-Version in Leichter Sprache oder Videos in Gebärdensprache können ebenfalls Teil eines barrierefreien Online-Auftritts sein.

Wir haben Texte in Leichter Sprache beispielsweise auf der Website klimaschutz-frankfurt.de realisiert.

Robustheit:

Wir programmieren Ihre Website robust gegenüber verschiedenen Browsern und Assistenztechnologien. Das heißt, dass sie mit allen verbreiteten Endgeräten und modernen Browsern problemlos genutzt werden kann.

Überprüfen Sie selbst, ob Ihre Website barrierefrei ist

Welche der Konformitätsstufe AA-Kriterien von Ihrer Website bereits erfüllt werden, können Sie mit unserer interaktiven Checkliste zu Barrierefreiheit im Detail ermitteln. Je nach Ist-Zustand könnten für Sie unterschiedliche Ansätze infrage kommen. Denn nicht immer muss die gesamte Website neu programmiert werden. 

Projektablauf – So sieht eine Zusammenarbeit mit uns aus

1. Bedarfsanalyse und Beratung: Für uns gilt Transparenz als Grundlage für eine erfolgreiche und produktive Zusammenarbeit. Deshalb führen wir zuerst eine Bedarfsanalyse durch, um den Ist-Zustand zu analysieren. Dabei klären wir auch, in welchem Umfang die Website durch neue Webpages und mit neuen Inhalten ergänzt oder überarbeitet werden muss.

Auch wenn Sie gesetzlich nicht zur Konformitätsstufe AA verpflichtet sind: Eine gewissenhafte Analyse ist für uns als Agentur für barrierefreie Websites besonders wichtig. Wir wissen genau, dass die Umsetzung einer barrierefreien Website einen erheblichen Aufwand mit sich bringt. Allerdings birgt eine inklusive Website auch eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Daher ist der einfachste Weg nicht immer der beste.

2. Planung und Konzeption: Im nächsten Schritt entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für Ihre barrierefreie Website. Dabei werden neue und alte Aspekte wie Navigation, Struktur, Design und Inhalte sowie gegebenenfalls geltende rechtliche Anforderungen berücksichtigt.

3. Content, Design und Entwicklung: Sobald wir ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre barrierefreie Website ausgearbeitet haben, beginnen wir mit dem Design, der Erstellung von Content und der Entwicklung der technischen Infrastruktur. Dabei wenden wir barrierefreie Designprinzipien und Techniken gemäß WCAG 2.1 Richtlinien an.

4. Testing und Optimierung: Vor der Veröffentlichung der Website führen wir umfangreiche Tests durch, um eine reibungslose Funktionsweise der Website sicherzustellen. Etwaige Probleme oder Barrieren werden identifiziert und behoben, um sicherzustellen, dass die Website für alle Nutzer optimal funktioniert. Auf Wunsch prüfen wir ebenfalls alle gesetzlichen Anforderungen einer barrierefreien Website, die Ihr Unternehmen betreffen.

Barrierefreie Website anfragen

FAQ

Die Kosten für eine barrierefreie Website variieren je nach Anzahl der Unterseiten und Funktionen. Eine ebenso große Rolle spielt die Konformitätsstufe der Umsetzung. 

Deswegen ist eine pauschale Auskunft nicht möglich. Gerne machen wir Ihnen nach einer gründlichen Analyse in einem Beratungsgespräch ein Angebot.

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind folgende Anbieter von Dienstleistungen dazu verpflichtet, auf eine barrierefreie Website umzusteigen:

  • Bankendienstleistungen
  • Telefon und Messengerdienste
  • Personenbeförderungsdienste
  • Anbieter von Mobilapps für Dienstleistungen im überregionalen
  • Personenverkehr
  • E-Books

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) tritt ab dem am 28. Juni 2025 in Kraft und damit gilt auch die Pflicht für bestimmte Dienstleister, ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Ab dem 28. Juni 2025 ist bei einer Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro zu rechnen.

Sofern Sie nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht dazu verpflichtet sind, eine barrierefreie Website mit der Konformitätsstufe AA zu führen, kann für Sie durchaus eine Teiloptimierung infrage kommen. Gerne beraten wir Sie über alle Möglichkeit in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Die Voraussetzungen für eine barrierefreie Website bestimmen die WCAG 2.1. Gesetzlich gilt in Deutschland eine Website als vollständig barrierefrei, wenn die vier Prinzipien der Konformitätsstufe AA erfüllt sind:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

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